Autor, Coach, Consultant, CISO

Schlagwort: Risikomanagement

Wie informiert man juristisch korrekt über Schwachstellen?

Kunden sind beim Kauf von Produkten über potenzielle Sicherheitslücken zu informieren.

Im August 2022 veröffentlichte das BSI eine Warnung bezüglich Schwachstellen in einem Funk-Türschlossantrieb von ABUS. ABUS selbst hat daraufhin in der Produktbeschreibung auf seiner Website eine Stellungnahme veröffentlicht. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband reichte dies nicht aus, woraufhin er gegen ABUS klagte. Das Landgericht Bochum gab dem Verbraucherzentrale Bundesverband recht, ohne jedoch festzulegen, wie ABUS seine Kunden korrekt hätte informieren sollen.

In der Urteilsbegründung hieß es, dass das Produkt im Einzelhandel oder auf Online-Plattformen gekauft werde und Verbraucher beim Erwerb der Produkte durch die Händler nicht über die Sicherheitslücke informiert wurden.

Auch wenn das Landgericht nicht klar beschreiben hat, welche Vorgehensweise es als ausreichend erachtet hätte, lässt sich hieraus ableiten, dass Hersteller Ihre Vertriebskanäle kennen und Käufer über potenzielle Sicherheitslücken beim Kauf informieren müssen. Interessant ist auch, was das für die Informationspflicht produzierender Unternehmen bedeutet, die auf Grund der Lieferkette Teile mit Sicherheitslücken in ihre Produkte einbauen.

Das könnte eine interessante Frage für Auditoren im nächsten ISO27001-Audit sein.

Quelle: heise online, „Urteil: Schwachstellen-Hinweis auf Produkt-Webseite reicht nicht“
Quelle Bild: KI-generiert

ChatGPT: Awareness und Risikobetrachtung

Mitarbeiter von Unternehmen setzen KI ein, ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein. Sensibilisierung zwingend erforderlich.

Jeder vierte Mensch in Deutschland im Alter zwischen 18 und 60 Jahren hat bereits eine Künstliche-Intelligenz-Anwendung, wie den KI-Chatbot ChatGPT ausprobiert (Quelle: Meinungsforschungsinstituts Kantar). Diverse Anleitungen im Internet beschreiben, wie ChatGPT im Büroalltag eingesetzt werden kann. Das geht von E-Mails formulieren, Texte übersetzen, programmieren, ja sogar Projektberichte oder Strategien entwerfen. Mit den Vorstößen von Google und Meta sowie durch die Ankündigung, dass Microsoft-Copilot KI in den Alltag bringen soll, dürften sich die Einsatzmöglichkeiten und die Integration in Office-Tools noch intensivieren.

Eine KI kann keinen Projektbericht entwerfen, ohne Details zum Projekt zu erfahren. Einem Großteil der Anwender ist jedoch nicht bewusst, dass die bereitgestellten Informationen durch die KI weiterverwendet werden. Der Vorstandsvorsitzende eines mittelständischen Unternehmens hat mir gegenüber vor kurzem erklärt, dass er jeden Morgen ChatGPT nach internen Kennzahlen fragt und sich jeden Mal über eine falsche Antwort freut. Doch wie lange dauert es, bis jemand auf die Idee kommt, über eine KI den neuen internen Quartalsbericht erstellen zu lassen?

Daher ist es für Beauftragte zur Informationssicherheit wichtig das Thema im Rahmen des Risikomanagements zu betrachten, klare Regelungen vom Management einzufordern und die Anwender:innen zu sensibilisieren. Für einen schnellen ersten Schritt, ist unten im grauen Kasten eine Textvorlage zu finden, welche ohne Quellenangabe allgemein verwendet werden darf.

Textvorlage zur Sensibilisierung von Mitarbeitenden in Unternehmen

ChatGPT und andere Text-Roboter sollen uns künftig die tägliche Arbeit massiv erleichtern. Zahlreiche Artikel beschreiben, wie sie für uns E-Mails formulieren, Texte übersetzen, programmieren, ja sogar Projektberichte oder Strategien entwerfen.

Doch hier ist Vorsicht geboten. Damit ein KI-Chatbot unterstützen kann, muss er zielgerichtet mit Informationen gefüttert werden. Diese Informationen nutzt er, um Anfragen anderer Personen besser beantworten zu können. So kann es passieren, dass vertrauliche Informationen durch einen KI-Chatbot bereitwillig weiterverbreitet werden.

Aus diesem Grund dürfen keine internen Informationen an eine KI, wie z.B. ChatGPT weitergeben werden. Dies betrifft nicht nur vertrauliche Projektinformationen, personenbezogene Daten oder eine interne Strategie, sondern alles, was nicht direkt im Internet veröffentlicht werden soll.

Wer plant, einen KI-Chatbot im Arbeitsalltag einzusetzen, sollte unbedingt mit der zuständigen Führungskraft vor der ersten Nutzung abklären, inwieweit dies erlaubt ist.

Katzenfutterautomat filmt Privatsphäre

Videoaufnahmen einer 23 jährige Frau auf Instagram veröffentlicht.

Am 19.11.2022 erstattete eine junge Frau Strafanzeige. Ein Unbekannter hat über Ihren Katzenfutterautomat Video- und Tonaufnahmen angefertigt und diese in sozialen Netzwerken veröffentlicht.

In Anbetracht schlecht geschützter IoT-Geräte* ist es verwunderlich, dass sich derzeit die Anzahl derartiger Angriffe noch in Grenzen hält. Doch dies wird sich Experten zufolge, in den nächsten Jahren ändern.

In Privathaushalten befinden sich immer mehr Geräte mit Kamera und Mikrofon. Doch auch in Unternehmen sind sie installiert. Häufig von Haustechnikern, welche mit Aspekten der Informationssicherheit nicht vertraut sind. Manche Hersteller verbauen in ihrer Technik Mikrofone, ohne dass dies den Käufern bewusst ist. So passiert, bei einer schaltbaren Steckdose des Herstellers AVM. Dieser ermöglichte sich, zukünftig durch ein Update in den Steckdosen eine Sprachsteuerung zu aktivieren.

Bei IoT-Geräten in Privathaushalten werden meist keine Sicherheitsupdates eingespielt, aber auch in Unternehmen sieht es häufig nicht besser aus. Entweder hat man es schlicht nicht im Blick oder der Hersteller stellt erst gar keine Updates zur Verfügung.

Die EU debattiert bereits seit Jahren über Herstellervorgaben. Leider bisher ohne Konsequenzen. Es ist dringend geboten Hersteller zu verpflichten Sicherheitslücken in ihren Geräten zu identifizieren, Updates zur Verfügung zu stellen und eine Standardfunktion zur automatischen Aktualisierung ihrer Geräte zu etablieren. Die Updatestrategie muss die komplette typische Lebensdauer der Geräte abdecken. Denn wer möchte schon WLAN-fähige Waschmaschinen und Kühlschränke nach drei Jahren austauschen, weil es keine Sicherheitsupdates mehr gibt?

Fazit:

  • Privatpersonen sollten beim Kauf internetfähiger Geräte den Verkäufer nach der Updatestrategie des Herstellers fragen.
  • Unternehmen sollten darauf achten, ihre IoT in das Managementsystem der Informationssicherheit einzubinden und die Haustechniker zu sensibilisieren.
  • Grundsätzlich gilt: Risiko minimieren. Unnötige Funktionen ausschalten. Geräte so platzieren, dass im Falle einer Übernahme durch Dritte ein potenzieller Schaden möglichst gering bleibt.

*IoT – Internet of Things

Are you ready for audit?

Webinar: Compliance Management mit DocSetMinder ONE
Do, 10. Nov. 2022, 15:30 bis 16:30
kostenlos

Der Druck auf Organisationen, Anforderungen aus Gesetzen und Standard zu erfüllen, nimmt stetig zu. Entsprechend groß sind die Anforderungen an Informationssicherheit und Compliance Management.

Viele DocSetMinder Kunden haben lange auf die Migration des GRC-Tools von der On-Premise Variante in die Cloud gewartet. Nun ist es soweit. Piotr W. Nürnberg (Bereichsleiter GRC), stellt die gezielt überarbeitete Compliance Management Software von Allgeier CyRis in einem kostenlosen Webinar vor.

Neben den bereits bekannten Features zur Herstellung und Überwachung der Erfüllung diverser Normen, Standards und gesetzlichen Vorgaben, entwickelt sich die neue Version in wesentlichen Punkten weiter.

Eine Anmeldung ist über den Event-Link möglich.

Viele Unternehmen bekommen keine Cyberversicherung

Cyberversicherer machen Verluste, was sich auf die Anforderungen an Unternehmen auswirkt.

Bereits im Jahr 2020 hat sich der Versicherungsmarkt von einem Anbieter- zu einem Nachfragemarkt gewandelt. Nun hat der Branchenverband der deutschen Versicherer GDV gemeldet, dass die Branche mit Cyberversicherungen in 2021 zum ersten Mal rote Zahlen geschrieben hat.

Was bedeutet das für die Unternehmen?

Ein Unternehmen muss gewisse Anforderungen erfüllen, um von einem Versicherer eine Cyberpolice zu erhalten. Diese Voraussetzungen haben sich in den letzten beiden Jahren massiv erhöht. So gibt es eine Vielzahl an Unternehmen, welche noch nicht einmal ein Angebot einer Versicherung erhalten haben, weil sie kein funktionierendes ISMS nachweisen konnten. Die Tatsachen, dass die Cyberversicherungen in 2021 nicht rentabel waren lässt vermuten, dass sich nicht nur die Preise erhöhen werden, sondern auch die Anforderungen weiter steigern.

Was heißt das konkret?

Wer als Unternehmen derzeit keine Cyberversicherung abgeschlossen hat, spielt mit einem immensen Risiko. Um eine Cyberversicherung abzuschließen, ist ein ISMS nötig. Dies muss nicht gleich eine ISO27001 Zertifizierung sein. Je nach Versicherer kann bereits ein einfaches Management realer Risiken und abgeleiteter Maßnahmen ausreichen.

Fazit

Nach Ansicht des Autors wird zumindest ein rudimentäres ISMS bis Ende 2023 zum Standard für Unternehmen werden.

45 Prozent der Unternehmen sehen durch Cyberattacken ihre geschäftliche Existenz bedroht

Eine Untersuchung des Digitalverbandes BITKOM zu den Themen Datendiebstahl, Spionage und Sabotage liefert detaillierte Insights zum Thema Cyberkriminalität – und zeigt deutlich, wie groß die Bedrohung durch Hackerangriffe im Jahr 2022 in Deutschland ist. Zwar ist der jährliche Schaden, der durch Diebstahl von IT-Ausrüstung, Daten etc. entstanden ist, mit rund 203 Mio. Euro etwas niedriger als im Vorjahr. Langfristig aber steigt die Schadenshöhe an.

Klar wird ebenso: Cyberkriminalität entwickelt sich immer mehr in Richtung Organisierte Kriminalität. Bei 51 Prozent der betroffenen Unternehmen kamen laut Studie Attacken aus diesem Umfeld. Angreifer gehen immer professioneller vor, vernetzten sich und tauschen sich miteinander aus. Eine weitere Erkenntnis: Staatliche Akteure werden immer relevanter, so sind die Angriffe aus Russland und China deutlich angestiegen. Damit nimmt auch die Gefahr von Angriffen mit gesellschaftsrelevanten Folgen zu, etwa Cyberattacken auf Unternehmen der kritischen Infrastruktur wie Energiedienstleister, Wasserwerke etc.

Was die Untersuchung ebenso zeigt, ist, dass Cyberkriminalität heute für nahezu jedes Unternehmen eine Herausforderung darstellt. Wenn 84 Prozent der Unternehmen im vergangenen Jahr Opfer einer Hackerattacke waren, lautet die Frage nicht mehr „ob“, sondern „wann“ die nächste Cyberattacke erfolgt. Besonders bedrohlich: 45 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, dass Cyberattacken ihre geschäftliche Existenz bedrohen würden.

Hier heißt es klar und deutlich: Es ist Zeit, zu handeln! Cybersicherheit muss in jeder Digitalstrategie, in jedem Digitalisierungsprojekt einen festen Platz haben! Erfreulicherweise merken wir, wie Politik und Wirtschaft die Digitalisierung insbesondere seit Beginn der Corona-Pandemie vorantreiben, allerdings bieten sich Hackern hierdurch immer neue Angriffsflächen. Um sich gegen Hackerangriffe zu wappnen müssen Unternehmen den Schutz von IT und OT ausbauen. Hierfür von Nöten sind aufeinander abgestimmte Maßnahmen, die Daten, Kommunikationswege und Netzwerke schützen und das Sicherheitsbewusstsein von Mitarbeitenden steigern.

Log4J – Angreifern wird es leicht gemacht

Die Hälfte der deutschen Unternehmen haben ihre Software nicht auf die Log4J Sicherheitslücke überprüft.

Für viele CISO im Lande war es ein anstrengendes Wochenende, als das BSI die Warnstufe zu Log4J aufgrund einer „extrem kritischen Bedrohungslage“, schrittweise auf Rot setze. Mal wieder schaffte es eine Sicherheitslücke in die Tagesschau.

Doch leider zeigt eine Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dass nur 40 Prozent der mittelständischen Unternehmen ihre Software auf die Lücke überprüft haben. Die Zahl derer, die untersuchten ob bereits Schadsoftware eingedrungen sei, liegt bei 28 Prozent. Jedes zweite Unternehmen gab an, weder Software auf die Lücke, noch Systeme auf eingedrungene Schadsoftware überprüft zu haben.

Dies lässt darauf schließen, dass die Hälfte der deutschen mittelständischen Unternehmen zu wenig Know-how und/oder eine zu hohe Sorglosigkeit in der Informationssicherheit an den Tag legt. Laut GDV kann dies dazu führen, dass im Schadensfall ein Unternehmen seinen Versicherungsschutz, auf Grund grober Fahrlässigkeit verliert.

Wer seine Hausaufgaben gemacht hat und ein Verzeichnis eingesetzter Software und Geräte besitzt, kann diese schnell mit einer Liste des BSI gegen checken und so prüfen, ob Aktualisierungen notwendig wären. Wer keinen Überblick über die eingesetzte IT besitzt, zum Beispiel auf Grund einer umfassenden Schatten-IT, spielt mit dem Feuer. Hier stellt sich nicht die Frage ob, sondern wann das Unternehmen Opfer eines Cyber-Security-Vorfalls wird.

Postquantenkryptographie

Angreifer sammeln bereits Daten, um diese mit Quantencomputern entschlüsseln zu lassen, sobald diese zur Verfügung stehen. Doch in der Auswahlentscheidung für Business-Anwendungen spielt dies aktuell kaum eine Rolle.

Niemand kann verlässlich sagen, wann Quantencomputer in der Lage sein werden, die derzeit genutzten Verschlüsselungsalgorithmen zu brechen. Das BSI rechnet als Arbeitshypothese damit, dass es 2032 so weit sein wird. Da dürften viele Business-Anwendungen, die aktuell eingeführt werden noch in Betrieb sein.
Außerdem speichern Angreifer bereits sensible Informationen, welche sie entschlüsseln können, sobald die Technik zur Verfügung steht (Store now, decrypt later).

Dies sind zwei Gründe, die Postquantenkryptographie als Risiko zu betrachten. Noch gibt es keine standardisierten post-quantensichere Algorithmen, jedoch hat das amerikanische National Institute of Standards and Technology (NIST) gerade erst vier post-quantensichere Kandidaten für Verschlüsselungsalgorithmen verkündet (Crystals-Kyber, Crystals-Dilithium, Falcon und Sphincs+). Dies weckt Hoffnung, für eine baldige Lösung. Für die Auswahl neuer Business-Anwendungen ist essenziell, dass diese über aktualisierbare Algorithmen verfügen und somit die Verschlüsselung ohne Austausch der kompletten Software an aktuelle Entwicklungen angepasst werden kann. Darüber hinaus sollte in die Entscheidung einfließen, ob Hersteller/Provider einer Software oder Cloud-Lösung ein Konzept haben, falls die Zeit der Postquantenkryptographie bereits nächstes Jahr beginnt.

Hochwasser spült Einträge ins ISO27001-Risikoverzeichnis

Die Bilder aus dem Aartal führen vor Augen, was Wasser alles anrichten kann. Viele kleine und mittelständische Unternehmen bangen um ihre Existenz. Da kann von Glück reden, wer das Risiko Hochwasser von vorneherein ausschließen kann.

Können Sie das Risiko ausschließen? An allen Standorten? Haben Sie das überprüft?

Auch wenn Sie noch nie von einem Hochwasser betroffen waren, kann sich dies bspw. durch die Blockade einer Brücke bei Starkregen schnell ändern. Mit Hilfe von Hochwassergefahrenkarten ist die Prüfung nicht schwer. Für das gesamte Bundesgebiet stellt die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) einen Web-Kartendienst zur Verfügung.

Baden-Württemberg bietet darüber hinaus UDO (Umweltdaten und -Karten Online), wo noch detailliertere Karten bereitgestellt werden. Zu finden sind diese unter >Wasser >Hochwasser >Hochwasserrisikokarten >Hochwasserrisikobewertungskarte.

Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) möchte bis 2024 einen „digitalen Zwilling“ Deutschlands in 3D erstellen, um Umweltgefahren noch genauer vorhersagen zu können.

Zu beachten sind bei der Prüfung auch Zufahrtswege sowie die Versorgung (Wasser, Strom). Gerade in ländlichen Lagen entstehen durch Hochwasser oft Inseln. Hier ist zwar das Gebäude selbst nicht betroffen, aber die Lieferkette ist unterbrochen und Mitarbeiter kommen nicht mehr zur Arbeit. Sie können somit auch nicht das für Homeoffice vorbereitete Notebook mitnehmen.

Wer eine ISO 27001 Zertifizierung sein Eigen nennt, sollte für alle Standorte einen Eintrag „Hochwasser“ ins Risikoverzeichnis aufnehmen und bewerten. Dies zeigt dem Auditor, dass der Managementprozess funktioniert. Und was den Auditor freut, macht dem CISO das Leben leichter.

© 2024 Anselm Rohrer

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