„Hackbacks lehnen wir als Mittel der Cyberabwehr grundsätzlich ab“, schreibt die Bundesregierung im Koalitionsvertrag. Doch bis zu welcher Stufe sollte es erlaubt sein?

Über Hackbacks, also über das zurückschlagen bei einem Cyberangriff, wird angeregt diskutiert. Von Gegnern, insbesondere in der Bundesregierung wird der Hackback meist pauschal abgelehnt. Der Hackback kennt jedoch verschiedene Stufen.

Ein Hackback zur Verteidigung kann eine angreifende Infrastruktur ausschalten, um einen laufenden Angriff zu beenden und Schaden zu vermeiden. Ein Verbot dieser Art von Hackbacks ist vergleichbar mit einem Antiterrorkommando, welches sich duckt und schützt, den Amokläufer jedoch nicht gefechtsunfähig setzen darf.

Ein Hackback ist jedoch keine sinnvolle Vergeltung im Nachgang eines erfolgten Angriffes. Hier ist das Eskalationspotential und somit die Gefahr eines globalen Cyberkrieges zu hoch.

Kommentar, Autor: Anselm Rohrer